ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINDUNGEN
im
HAMMER GYM
1.
Geltung
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im
Folgenden „AGB“) gelten für alle
Verträge der
Hammer Gym
GmbH, Pottendorferstraße 20a, 2483 Weigelsdorf
(im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“)
über die Nutzung des Fitnessstudios Hammer
Gym.
1.2.
Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im
Eingangsbereich des Fitnessstudios aushängen. Für den Fall, dass der
Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf
der Website abrufbar.
1.3.
Kunden sind jene Personen, die aufgrund eines
mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung
und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
2.
Vertragsschluss
2.1.
Der Vertrag zwischen dem
Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des
Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages
über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für
Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9.
dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB
vor.
2.2.
Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine
Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere
Vertragskopien auszufolgen.
2.3.
Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre)
können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
abgeschlossen werden.
3.
Leistungsgegenstand
und Leistungsumfang
3.1.
Art und Umfang der Leistungen richten sich
nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen
bzw. -paketen (z.B. Getränkepass, Solarium, Sauna, Personal-Coaching).
3.2.
Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist
ausgeschlossen.
4.
Nutzung des
Fitnessstudios
4.1.
Zutrittsgewährung
4.1.1.
Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung
des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach
Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.
4.1.2.
Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss
eine MemberCard. Die Membercard
ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard
ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard
sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem
Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder
schuldhafter Unbrauchbarmachung der MemberCard durch
das Mitglied ist für die Neuausstellung der MemberCard
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25 zu entrichten. Die alte MemberCard verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit.
4.1.3.
Der Zutritt zum Fitnessstudio ist
ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen der MemberCard möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder
Betreuer ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis auf Widerruf gestattet.
4.1.4.
Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.5.
Alkoholisierten Mitgliedern sowie
Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder
Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung
verweigert werden.
4.1.6.
Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von
alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht
zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
4.1.7.
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass
Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten
Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung
von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
4.2.
Hygienevorschriften
4.2.1.
Aus hygienischen Gründen ist die Betretung
und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und
sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch
mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um
Schweiß von diesen hintan zu halten.
4.2.2.
Die Mitnahme oder der Verzehr von
mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.2.3.
Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind
sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu
entsorgen.
4.3.
Sicherheitsvorschriften
4.3.1.
Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem
Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet,
sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die
Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei
Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten,
insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom
Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
4.3.2.
Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und
Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
4.3.3.
Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den
dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio
zurückgelassen werden.
4.4.
Unterlassen von Gefährdungen und
Belästigungen
4.4.1.
Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm,
Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
4.4.2.
Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen
anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.3.
Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder
ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und
Erste Hilfe zu leisten.
4.5.
Sonstiges
4.5.1.
Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB
festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu
vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der
Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber
und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist
Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge
leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.
4.5.2.
Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher
selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher
Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf
voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.
4.5.3.
Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht
verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu
überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings
liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend
empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten
auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und
gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.5.4.
Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich
und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit
Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des
Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive
Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden
Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen
eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder
therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines
Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
5.
Öffnungszeiten
5.1.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag –
Sonntag und Feiertag: 00:00
Uhr bis 00:00 Uhr
5.2.
Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten
sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu
den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als
eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante
Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest
vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
6.
Entgelt
6.1.
Das vertraglich vereinbarte Entgelt
(Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 5. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung
fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag
veranlasst worden ist.
6.2.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der
Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in
Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus
Betreibungskosten in der Höhe von bis zu EUR 40 geltend gemacht werden, sofern
die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend
sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
6.3.
Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als
Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria
monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2023 oder ein an seine Stelle
tretender Index.
Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des
Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben
oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum
ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets
die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die
Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die
Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag
ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.
7.
Vertragsdauer
und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
7.1.
Der Vertrag wird auf jeweils die im Vertrag
festgesetzte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, ja nach Vertragsmodul 6 oder 12 Monate – soweit
nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag
kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das
bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der
Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung
ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor
Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.
7.2.
Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag
mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne
an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
7.2.1.
das Mitglied mit der Bezahlung des
Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz
einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet
wird;
7.2.2.
das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger
erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des
Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
7.2.3.
das Mitglied im Fitnessstudio eine
gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann,
setzt.
7.3.
Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger
Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend
aussetzen, wenn:
7.3.1.
das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder
eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
7.3.2.
das Mitglied nach Abschluss des
Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.
Die Verhinderung ist durch ein ärztliches
Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die
Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests
erforderlich.
7.4.
Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied
von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des
Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in
Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages
Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der
Zahlungspflicht.
7.5.
Im Falle der Schwangerschaft endet die
Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
7.6.
Dauert die Verhinderung aufgrund einer
Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den
Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und
Termine gebunden zu sein.
7.7.
Das Recht beider Vertragsparteien, den
Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen
Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
8.
Betriebsunterbrechungen
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des
Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14
durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr
möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang
im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der
Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß
zu beschränken.
9.1. Der
Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers
abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig
bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten
Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per
E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der
Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.
9.2. Verbraucher
können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben
von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der
Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber
Hammer Gym
GmbH, Pottendorferstraße 20a, 2483 Weigelsdorf
mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den
Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular
verwendet werden.
9.3.
Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft,
wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher
geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an
dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist,
zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fitnessstudiobetreiber
dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
10.
Änderung der AGB
10.1.
Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das
Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
vorzunehmen.
10.2.
Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied
rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die
Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
10.3.
Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das
Mitglied den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung
erkennbar widerspricht. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied gesondert
darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als
genehmigt gelten.
10.4.
Eine Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5.
dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds möglich.
11.
Schlussbestimmungen
11.1.
Das Mitglied hat bei Abschluss des
Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche
Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung
vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich
bekanntzugeben.
11.2.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser
AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
11.3.
Es gilt österreichisches Recht unter
Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist
Deutsch.
11.4.
Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich
keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich
beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich
örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers
liegt.